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Angaben gemäß § 5 TMG:

Katrin Wiedmaier
Katrin Wiedmaier MARKETING & PR
Beim alten Wörttor 10
72108 Rottenburg am Neckar

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Telefon: 07472-949 34 60

E-Mail: post@katrin-wiedmaier.de
Berufsbezeichnung: MARKETING & PR

Steuer-Nummer: 86476/29731

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Katrin Wiedmaier

Quelle: https://www.e-recht24.de

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Personenfotos: Fotograf Oliver Hallmaier, Rottenburg am Neckar, http://www.olehallmaier.de

Website-Design: Katrin und Bernd Wiedmaier via Weblication, https://www.katrin-wiedmaier.de

Fotos: Adobe Stock, iStockphoto LP, Ivory Mix, RAWPIXEL - be inspired be RAW, https://www.rawpixel.com



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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Katrin Wiedmaier MARKETING & PR
Beim alten Wörttor 10
72108 Rottenburg am Neckar

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen für alle an Katrin Wiedmaier MARKETING & PR (im Folgenden: Auftragnehmerin) durch ihre Auftraggeber erteilten Aufträge zur Geltung. In Einzelfällen können schriftlich vereinbarte, gesonderte und auf den Auftraggeber individuell zugeschnittene, Geschäftsbedingungen zum Tragen kommen.



1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Alle Textentwürfe, fertigen Texte sowie Beratungs- und Redaktionspläne unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Ideen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit an dem Projekt begründen des Weiteren kein Mit-Urheberrecht.

1.2. Das ausschließliche und nicht übertragbare, aber zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Leistung wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Auch bei der Erstellung mehrerer Entwürfen verbleiben das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe bei der Auftragnehmerin. Diese behält es sich vor, die Nutzungsrechte am schlussendlich gewählten Entwurf einzubehalten, bis dieser vollständig bezahlt wurde.

1.3. Die Texte und Konzepte der Auftragnehmerin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung vom Fachverband Freier Werbetexter (FFW) – übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

1.5. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach der FFW-Honorarempfehlung üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

1.6. Das Kreieren von Probetexten wird von der Auftraggeberin anhand der Vorgaben des Auftraggebers umgesetzt. Diese Textkreation erfolgt auf Basis einer Aufwandspauschale von 55,00 Euro. Dies bezieht sich auf eine Normseite DIN A4. Bei längeren Probetexten ist eine gesonderte Regelung mit der Auftragnehmerin zu vereinbaren. Die Vereinbarung zur Veröffentlichung des Probetextes, muss vor Ablieferung des Probetextes in schriftlicher Form mit dem Auftraggeber vereinbart werden.



2. Fristen, Subunternehmer, Korrektur & Produktionsüberwachung

2.1 Die Auftraggeberin ist berechtigt, sich zur Auftragserfüllung Subunternehmern (Grafiker, Druckereien etc.) zu bedienen. Dies geschieht im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Dieser stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Subunternehmer ergeben und verpflichtet sich, diese selbst zu erfüllen.



3. Vergütung und Vertrag

3.1. Die Kreation von Texten, Konzepten und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, Leistungsangeboten und die Beratung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Kommt nach einem Beratungsgespräch kein Auftrag zustande, werden die erbrachten Leistungen (Beratung, Briefing, Kostenvoranschläge, Konzepte, Leistungsangebote etc.), dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Beratungshonorar, zzgl. der erbrachten Leistungen für den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Stundenhonorars der Auftragnehmerin.

3.2. Die Vergütung erfolgt nach Absprache und Einschätzung des Projektaufwandes, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (siehe 1.2. bis 1.4.) abgegolten.

3.3. Ist von Seitenpreisen die Rede, entspricht eine Seite der im Verlagsbereich üblichen Normseite von 1650 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten, sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgt. Verbleibt bei der Berechnung eine angefangene Seite, gilt diese als ganze Seite.

3.4. Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Auftraggeberin bleibt hiervon unberührt.

3.5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Stundensatz der Auftragnehmerin wird individuell im Vorfeld besprochen. Aufträge in Form von größerem Umfang, wie zum Beispiel Content für eine Website (Relaunch-Projekte etc.), werden mit einem unverbindlichen Kosten-Angebot an den Auftraggeber übermittelt. Hier gelten unter anderem Paketpreise als Angebot, die den Leistungsumfang beschreiben, aller Inklusiv-Leistungen. Das Kosten-Angebot erfolgt anhand der Angaben zum Projektumfang von Seiten des Auftraggebers. Ein Angebot geht jeweils vor Beginn des Projekts dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu.

3.6. Weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet, ebenso Mehraufwand durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder eine über den vereinbarten vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung des Werkes oder bei Änderungswünschen und Vertragserweiterungen, die nach bereits erfolgter Freigabe der Projektphasen, aufkommen. Nebenkosten für spezielle Materialien, Fotos, Reproduktion, Versand, Reisekosten sowie Spesen – etwa bei Recherche außer Haus – und Ähnliches sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.7. Für das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Absprachen erhalten die Wirksamkeit erst, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Durch E-Mail oder Brief gilt die Schriftform als gewahrt. Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform, dies gilt insbesondere für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst.

3.8. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.



4. Fälligkeit der Vergütung

4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Text-Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug sofort zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Die Texterin ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.



5. Nennungsrecht und Belegmuster zur Eigenwerbung

5.1. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden und darf diesen Vermerk selbst anbringen. Das erstellte und abgelieferte Textmaterial wird ausdrücklich als Eigenwerbung und Referenz von Katrin Wiedmaier TEXT PR BERATUNG genutzt. Verletzt der Auftraggeber dieses Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Auftragnehmerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung des Werks zu zahlen. Davon unberührt ist das Recht der Auftragnehmerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.



6. Neben- und Reisekosten

6.1. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden entsprechend im Angebotsschreiben vorab vereinbart und mit der Rechnungsstellung vergütet.



7. Eigentumsvorbehalt

7.1. An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.



8. Korrektur und Belegmuster

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Auftragnehmerin Korrekturabzüge vorzulegen.

8.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin 5-10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.



9. Haftung

9.1. Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Rohtexten, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3. Sofern die Auftragnehmerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Auftragnehmerin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

9.4. Die Auftragnehmerin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

9.5. Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

9.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.



10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für die Auftragnehmerin. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturschleife und der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftraggeberin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist Rottenburg am Neckar, Sitz der Auftragnehmerin.

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Die Auftragnehmerin sichert dem Auftraggeber zu, seine Daten vertraulich zu behandeln und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.



Rottenburg am Neckar, 01. Juni 2016

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